Jahresabschluss

Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens gibt es verschieden Ermittlungsarten. Basierend auf den Ergebnissen der Finanzbuchhaltung wird entweder der Jahresabschluss mit Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung oder die Einnahme-Überschussrechnung erstellt. Sie stellen das Ergebnis eines Jahres dar und dienen Finanzämtern, Banken und Behörden als Informationsquelle und vor allem Gesellschaftern und Anteilseignern als Entscheidungs- und Planungsgrundlage.

Unsere Leistungen für Sie:


  • Erstellung von
  • handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
  • Einnahme- Überschussrechnungen
  • Anlagenverzeichnissen (sowie Pflege)
  • Eröffnungs- Zwischen- und Auseinandersetzungsbilanzen
  • Anhängen für Kapitalgesellschaften

  • darüber hinaus
  • Erläuterungen von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Lageberichts
  • Führung von Kapitalkonten bei Personengesellschaften
  • Individuelle Jahresabschlussbesprechnungen
  • Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger, sofern gesetzlich vorgeschrieben
  • Bilanzanalyse zur optimalen Bilanzpolitik