Jahresabschluss
Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens gibt es verschieden Ermittlungsarten. Basierend auf den Ergebnissen der Finanzbuchhaltung wird entweder
der Jahresabschluss mit Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung oder die Einnahme-Überschussrechnung erstellt. Sie stellen das Ergebnis eines Jahres dar und dienen
Finanzämtern, Banken und Behörden als Informationsquelle und vor allem Gesellschaftern und Anteilseignern als Entscheidungs- und Planungsgrundlage.
Unsere Leistungen für Sie:
- Erstellung von
- handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
- Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
- Einnahme- Überschussrechnungen
- Anlagenverzeichnissen (sowie Pflege)
- Eröffnungs- Zwischen- und Auseinandersetzungsbilanzen
- Anhängen für Kapitalgesellschaften
- darüber hinaus
- Erläuterungen von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen
- Unterstützung bei der Erstellung eines Lageberichts
- Führung von Kapitalkonten bei Personengesellschaften
- Individuelle Jahresabschlussbesprechnungen
- Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger, sofern gesetzlich vorgeschrieben
- Bilanzanalyse zur optimalen Bilanzpolitik